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Neuer Nutri-Score ab 2024

Das Bäckerhandwerk hat den Nutri-Score von Anfang an als untauglich abgelehnt. Auch die 2024 in Kraft tretende Überarbeitung ändert nichts daran. Weiterhin ist das Bäckerhandwerk nur mittelbar betroffen, jedoch mit noch nicht absehbaren Konsequenzen.

Ab 2024 gilt eine neue Berechnungsgrundlage für den Nutri-Score, die dazu führt, dass ein großer Teil der Brote, die bisher in der Regel in der Kategorie „dunkelgrünes A“ einsortiert waren, zukünftig eine schlechtere Kennzeichnung bekommen. Ohne Änderung der Rezepturen werden viele Brote in der Kategorie „hellgrünes B“ oder sogar „gelbes C“ einsortiert. 

Seit 2016 existiert der Nutri-Score als Kennzeichnung der Nährwertbewertung in Frankreich. Im November 2020 wurde er auch in Deutschland als freiwillige Kennzeichnung eingeführt. Bereits im September 2021 wurden erste Schritte zur Überarbeitung der Berechnungsgrundlage, des sogenannten Algorithmus, eingeleitet. Mitte des vergangenen Jahres wurde der neue Algorithmus, der auch Backwaren betrifft, vorgestellt. 

Der Nutri-Score wird berechnet, indem bestimmte Ergebnisse der Nährwertberechnung positiv und bestimmte negativ berücksichtigt werden. Für Brot ist insbesondere relevant, dass im neuen Algorithmus Ballaststoffe erst ab einem Schwellenwert von 3 g je 100 g positiv berücksichtigt werden. Das begünstigt weiterhin Vollkornbrot, stellt aber vollkornarmes Brot schlechter als bisher. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert vor allem, dass „einfaches“ Mischbrot in vielen Fällen in derselben Kategorie einsortiert wird wie zum Beispiel Kartoffelchips.  

Auswirkungen auf das Bäckerhandwerk fraglich 

Der Nutri-Score ist auch mit der ab 2024 geltenden Berechnungsgrundlage weiterhin eine freiwillige Kennzeichnung. Kein Unternehmen ist verpflichtet, ihn anzuwenden. Allerdings schreibt das Regelwerk für den Nutri-Score vor, dass er ausschließlich für verpackte Ware verwendet werden darf und die bei verpackter Ware vorhandene Nährwertkennzeichnung zusammenfasst. Lose Ware, also zum Beispiel Brot und Brötchen, wie sie in den Filialen des Bäckerhandwerks über die Theke verkauft werden, können also nicht mit dem Nutri-Score ausgezeichnet werden – auch nicht freiwillig. 

Das Bäckerhandwerk kann also nur mittelbar betroffen sein. Noch ist nicht absehbar, ob Supermarktkunden, die verpacktes Brot mit der Kennzeichnung “gelbes C” oder “hellgrünes B” davon ausgehen, ob es sich beim Handwerksbrot ebenso verhält oder dieses als gesünder eingestuft wird.

 

Stand: 9. August 2023